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Die Verwaltung des Lagers Riederloh wurde nach dem System der Lagerverwaltungen des Nationalsozialistischen Deutschen Reiches gehandhabt. Dieses System war gut durchdacht, wies keinerlei organisatorische Mängel auf und war nach psychologischen Gesichtspunkten ausgerichtet. Ob dieses perfekte Lagerverwaltungssystem zum Nutzen oder zum Schaden der Lagerinsassen gehandhabt wurde, hing jeweils von der Art des verwalteten Lagers ab. In Verruf ist dieses System gekommen, weil es auch in Konzentrationslagern und Zwangsarbeitslagern für ausländische Arbeitskräfte angewendet wurde. Es darf aber nicht außer Acht gelassen werden, dass es ebenso in allen anderen Lagern, wie in denen des männlichen und weiblichen Arbeitsdienstes, der Organisation Todt, in Schulungslagern, Umsiedlerlagern für Deutsche aus dem Osten und anderen mehr seine Anwendung fand. Es garantierte ein reibungsloses Funktionieren des Lagerlebens. (Auch in den Nachkriegslagern der Siegerstaaten wurde dieses System vielfach praktiziert.) Diese Lagerverwaltungen waren doppelt angelegt: Sie setzten sich zusammen aus eingesetzten oder abkommandierten hauptamtlichen Kräften der eigentlichen Lagerverwaltung und aus gewählten Vertretern der Lagerinsassen, die, je nach Lage und Situation, mit der Lagerleitung zusammenarbeiten oder ihr, mehr oder weniger kritisch, gegenüberstehen konnten. Verantwortlich an der Spitze stand die Lagerleitung, zuständig auch für Menschenführung, eine Position, die im nationalsozialistischen Reich eine große Bandbreite an Machtausübung, ideologischer Beeinflussung und Erziehungs-, bzw. Unterdrückungsmaßnahmen beinhalten konnte. Ihr zugehörig waren die Abteilungen für Verpflegung und Versorgung, für Rechnungslegung, für Bauwesen und Instandhaltungsarbeiten im Lager, für Soziales und Gesundheitswesen und die Wachabteilung. Der Auftrag „Menschenführung" spielte im Lager Riederloh naturgemäß nur eine geringe Rolle, er bestand mehr oder weniger darin, eine Lagerordnung aufzustellen und auf ihrer Durchführung zu bestehen und den Lagerbewohnern Kontaktmöglichkeiten und Freizeitgestaltungsprogramme anzubieten. Die Lagerverwaltung selbst war mit hauptamtlichen Kräften, Angestellten des Landratsamtes Kaufbeuren, besetzt. Sie bestand aus dem Lagerleiter, zwei Bürokräften, in der Verpflegsorganisation arbeiteten ein Koch, vier Küchenhilfen, ein Heizer, ein Magazineur, ein Kantineur mit Hilfsangestellten. Zur Abteilung Bau und Instandhaltung gehörten zwei Schlosser, ein Tischler, ein Elektriker, ein Hausmeister; zur Abteilung Soziales und Gesundheitswesen eine Krankenschwester, ein Pfleger, eine Fürsorgerin, eine Kindergärtnerin, ein Arzt, der allerdings nicht im Lager wohnte, sondern hier nur Sprechstunden abhielt. Zum Lagerpersonal gehörte weiter die Wachmannschaft mit vier Wachleuten. Die Belegung war unterschiedlich stark, die angeführte Zusammensetzung entsprach etwa der optimalen Belegung mit hauptamtlichem Personal. Die Angestellten wechselten, etliche aber bildeten eine „Stamm-Mannschaft", die über Jahre im Lager Riederloh wirkte. Die Vertretung der Lagerinsassen bildeten die „Obleute", sie wurden jeweils von den Lagerinsassen einer Wohneinheit aus ihren Reihen gewählt. Die Obleute wiederum wählten aus ihren Reihen einen Sprecher, einen „Lagerobmann". Der Einsatz der Obleute war ehrenamtlich. Ihr Auftrag lautete, Beschwerden und Anliegen der Lagerbewohner nachzugehen und an die Lagerleitung weiterzuleiten, über die Einhaltung von Ruhe und Ordnung und über die Befolgung der Lagerordnung zu wachen und für Sauberkeit zu sorgen. Sie waren verpflichtet, den Ordnungsdienst und den Küchendienst, den die Lagerinsassen stellten mussten, zu organisieren und der Lagerleitung zu melden. Sie nahmen die Anweisungen der Lagerleitung entgegen und gaben sie an die Bewohner weiter. In den ersten Zeiten des Bestehens des Lagers Riederloh wurden diese Ankündigungen öffentlich mit Hornsignal verlautbart, die Gablonzer nannten dieses Horn nach Kindermanier „Tittehorn". Die Vertreter beider Organisationen bildeten zusammen mit dem Leiter des Flüchtlingsamtes Kaufbeuren oder dessen Vertretern einen „Lagerausschuss", der über anstehende Fragen und Probleme beriet und gemeinsam Lösungen erarbeitete. Allerdings nicht ohne Hemmnisse. Flüchtlingskommissar Anton Weigl war bekannt als Mann einsamer Beschlüsse und diktatorisch getroffener Entscheidungen, der von demokratisch erarbeiteten Abmachungen und Problemlösungen nicht viel hielt.
Freilich, insbesondere junge Leute wollten das Lager auch mal ohne Erlaubnis verlassen oder Besuche einschleusen. So kam es immer wieder vor, dass der Zaun durchlöchert war! Der beliebteste Zaundurchschlupf befand sich auf der Nordseite des Lagers im Bereich des heutigen Eichenmähderweges, damals noch von Hochwald begrenzt. Wer beim Durchschlüpfen oder bei der Hantierung mit einer Drahtschere erwischt wurde, musste ganz gehörig Strafe zahlen. Als nach der Währungsreform 1948 der Lagerzaun beseitigt wurde, fielen diese Beschränkungen weg. Weibliche Lagerinsassinnen waren verpflichtet, ehrenhalber Hilfsdienste abzuleisten, so in der Küche Kartoffel schälen und Gemüse putzen, die öffentlich zugänglichen Baracken sauber halten. Putzmittel stellte die Lagerleitung. Lagerarzt und Sanitätspersonal kontrollierten regelmäßig die Wasch- und die Toilettenanlagen, ob sie den Hygienevorschriften entsprechend in einwandfreiem Zustand waren. Wer seiner Arbeitsverpflichtung nicht nachkam oder nicht nachkommen konnte, musste eine Ersatzfrau stellen, beziehungsweise eine Geldstrafe zahlen. Nach der Währungsreform 60 Pfennig für einen versäumten Einsatz, einen Betrag, der, gerechnet an den geringen Einkommen der Familien, eine große Belastung der Haushaltskasse bedeutete. Bis zur Währungsreform waren alle Bewohner auf die Gemeinschaftsverpflegung des Lagers angewiesen, sie bekamen keine Lebensmittelkarten ausgehändigt. Wer auswärts arbeitete oder verreiste, wurde mit „Reisemarken" versehen, spezielle Lebensmittelkarten, die überall und über längere Fristen Gültigkeit besaßen zum Unterschied zu den befristet ausgegebenen normalen Lebensmittelkarten. Die Lebensmittelzuteilung an das Lager erfolgte anfangs direkt über die staatliche Zuteilungsstelle in Augsburg, später wurden in und um Kaufbeuren ansässige Lebensmittelhändler gegen Ausgabe entsprechender Bezugscheine für die Belieferung des Lagers herangezogen. Die Lebensmittelzuteilungen entsprachen denen der Zivilbevölkerung. Bis zur Währungsreform waren es nur Hungerrationen. Die amerikanische Besatzungsmacht hatte verfügt, dass der deutsche Normalverbraucher pro Tag nur 1150 Kalorien zur Verfügung hatte. Dies bedeutete zum Beispiel: 350 Gramm grobkörniges Brot, fünf Gramm Butter, 14 Gramm Fleisch, 43 Gramm Gemüse, 55 Gramm Käse, zwei Kartoffeln und ein Achtel Liter Magermilch. Die Lebensmittelzuteilungen waren in verschiedene Kategorien eingeteilt, diese Staffelungen wiesen geringe Unterschiede auf: Säuglinge bis zu einem Jahr, Kleinstkinder bis zu drei Jahre, Kleinkinder bis zu zehn Jahren, Kinder bis 14 Jahre, Jugendliche bis 18 Jahre, Erwachsene und alte Menschen ab 70 Jahre. Vollmilchzuteilungen bekamen nur Kinder. In jeder Zuteilungsperiode konnten „Sonderzuteilungen" kurzfristig aufgerufen werden, die auch den Lagerbewohnern zugute kamen. Die Lagerküche befand sich im Mittelpunkt der Wirtschaftsbaracke, sie wurde Oktober 1946 in Betrieb genommen. Bis dahin hatte die Lagerbewohner die Firma Heinz Krüger, Lagerlechfeld, versorgt, spezialisiert auf Großküchenbetriebe und zudem von der Besatzungsmacht beauftragt mit der Demontage der Einrichtungen des DAG-Geländes. Das Essen fassten die Lagerbewohner gegen Essensmarken, ausgegeben von der Lagerverwaltung, im Saal der Wirtschaftsbaracke, der neben der Küche gelegen war. Der allgemeinen Lage entsprechend waren die Rationen bis zur Währungsreform sehr mager. Es gab früh schwarzen Kornkaffee und zwei trockene Brote, mittags und abends Suppe, z. B. „Brennnesselsuppe", oder „Königssuppe", wie die Bewohner eine mehr oder weniger nahrhafte Suppenkomposition aus undefinierbaren Bestandteilen nannten. Abends manchmal auch Brot mit Käse oder Wurst, mittags manchmal Fisch, ein bisschen Fleisch zu Kartoffelbrei. Lagerleiter Köhler bemühte sich, zusätzliche Lebensmittel für die Lagerverpflegung, wie Fleisch aus Notschlachtungen, herbeizuschaffen. Für Sonderzuteilungen sorgten auch die am Fliegerhorst Kaufbeuren residierenden US-Soldaten. Aus der Fülle ihrer Nahrungsmittelüberschüsse spendeten sie dann und wann Armeeverpflegung, Köstlichkeiten wie Mehl, Eipulver, Milchpulver, Erdnussbutter, Käse, Büchsenfrüchte. Als ein wahrer Engel für die Lagerbewohner erwiesen sich Frau Espermüller aus Kaufbeuren und die Rotkreuzhelferinnen der Volksküche; sie ließen den Lagerbewohnern nach Möglichkeit etwas Zusätzliches zukommen. So beschenkten sie Weihnachten 1946 und Ostern 1947 die Lagerbewohner mit Gebäck, unvergessen von den damals stets hungrigen Beschenkten. Die Lagerverwaltung musste täglich den neuesten Stand der Lagerbelegung, aufgeschlüsselt nach Verpflegskategorien, durchgeben. Nach dieser Aufstellung fasste der Magazineur die Lebensmittel und gab sie an die Küche zur Verarbeitung weiter. Ein umständliches Verfahren, das viel Zeit in Anspruch nahm und zudem ständigen Kontrollen unterworfen war, aber eben den Erfordernissen der Zeit entsprach. Für Kinder unter zwei Jahren wurde gesondert gekocht. Bis zur Währungsreform war die Verpflegung kostenlos, nur Lagerbewohner, die schon Geld verdienten, mussten einen. kleinen Betrag dafür entrichten. Nach der Währungsreform wurde das Lageressen besser und besser. Obwohl dann die Lagerbewohner einen Verpflegsbeitrag zahlen mussten, nahmen die meisten von ihnen die Lagerverpflegung sehr gern in Anspruch. Sie war nicht nur gut, sie gestaltete sich auch sehr viel preiswerter als Eigenverpflegung, ein großer Vorteil in dieser Zeit des sehr knappen neuen Geldes. Am 1. Mai 1950 wurde in den westlichen Besatzungszonen in der jungen Bundesrepublik Deutschland die Rationierung von Lebensmitteln aufgehoben. (In der DDR, der Sowjetischen Besatzungszone, dauerte sie noch über Jahre an.) Mit Ende des Jahres 1951 wurde die Gemeinschaftsverpflegung des Lagers Riederloh aufgegeben. Nicht ohne Protest von Seiten der Lagerbewohner. Zwar waren die Barackenstubenbewohner nun alle in der Lage, selbst zu kochen, jedoch war das Massenlager nach wie vor voll belegt mit Gablonzern und Isergebirglern, die in diesen späteren Jahren nach Neugablonz geströmt waren. Für sie bedeutete die Auflassung der Gemeinschaftsküche eine große Härte. Zwar wurden ihnen einige Küchenöfen im Küchentrakt zur Verfügung gestellt, aber diese Maßnahmen waren unzulänglich, die Familien konnten sich nur mühsam selbst verpflegen. Es kam täglich zu einem Massenansturm auf diese Öfen. Die Kücheneinrichtung mit ihrer Großkesselanlage und den Vorratskellern war bei Übernahme des Lagers intakt, sie musste nur überholt werden. Ein Problem aber war das Heizmaterial, die Lagerverwaltung musste selbst dafür sorgen. Sie stellte daher aus Lagerinsassen ein Holzfällerkommando unter der Leitung von Adolf Lerch zusammen. Es war 1947 etwa ein halbes Jahr im Einsatz, bis die Küche Feuerungsmaterial von der Zuteilungsstelle zugewiesen bekam. Das Forstamt Kaufbeuren teilte diesem Holzfällerkommando ein Gebiet zwischen dem jetzigen Neuen Markt - Bürgerstraße - Promenadenweg zum Ausforsten zu. Gearbeitet wurde vom frühen Morgen an bis in die Dunkelheit hinein zu einem Stundenlohn von 60 Reichspfennig. Denn viel schaffte das Kommando nicht, es bestand zum großen Teil aus älteren Männern aus dem Isergebirge, die zwar etwas vom Holzfällen verstanden, aber schwach und unterernährt waren. Trotz Zusatzverpflegung für diesen schweren Einsatz ging die Arbeit deswegen nur langsam voran. Mit einer Ausnahme: Dem Kommando gehörte auch der „klejne Pörner" an, eine phänomenale Erscheinung im Neugablonz der Gründerjahre. Der „klejne Pörner" stammte aus Johannesberg, er war daheim Frächter gewesen. Wie schon sein Spitzname besagte, war er klein, aber ungemein kräftig. Er konnte 16 Stunden in einem Zug durcharbeiten, wie eine Maschine, ohne jede Ermüdungserscheinung. Der „klejne Pörner" hat es fertig gebracht, Bunkertrümmer, die sich jeder Zerkleinerung widersetzten, mit Hammer und Meißel zu Leibe zu gehen und sie zu Kleinschutt zu zerlegen. Die Arbeit beim Holzfällerkommando machte ihm nichts aus, er schaffte es mit Leichtigkeit, ohne die gemeinsame Arbeit zu vernachlässigen, Holzstrünke nebenbei auf eigene Rechnung zu roden. Die verkaufte er übern Lagerzaun hinweg an Amerikaner, an Deutsche innerhalb und außerhalb des Lagers; oder er benützte sie als Eintrittsgeld fürs Kino. Der „klejne Pörner" ging nämlich leidenschaftlich gern ins Kino nach Kaufbeuren, hatte aber nicht genügend Bargeld, um sich diese Freude leisten zu können. Also steckte er das gut brennende Stockholz in seinen Rucksack und wanderte durch den Wald nach Kaufbeuren, wobei er bei sich bietender Gelegenheit zusätzlich noch etwas „Holz machte", ohne Wissen der Forstverwaltung allerdings. In den ersten Häusern am Kaufbeurer Stadtrand hatte er seine Holzkunden wohnen, denen verkaufte er seine Ladung und besaß somit gutes Geld fürs Kino, wenn er nicht den Kinobesitzer gleich selbst mit Holz gegen Eintrittskarten belieferte. Nach der Währungsreform, als sich die Versorgung der Bevölkerung nach und nach normalisierte, wurden die Lagerbewohner, die bisher mietfrei gewohnt hatten, zur Kasse gebeten, Barackenstubenbewohner zahlten pro Person im Monat 9,- Mark Miete plus Verpflegsgeld. Der Stromverbrauch wurde nach einem Punktsystem berechnet. Auf jeden Raum fielen drei Punkte, zu denen für jeden Bewohner des Raumes je ein Punkt hinzugerechnet wurde. Die Bewohner des Massenlagers kampierten bis Mai 1952 kostenlos, mussten von da ab, so weit sie über Einkünfte verfügten, anteilig Lagerkosten mittragen, und zwar waren in den Wintermonaten pro ledige Person 5,- Mark, pro Ehepaar ohne Kinder 7,50 Mark, pro Ehepaare mit Kindern 9,Mark im Monat zu zahlen, in den Sommermonaten verringerten sich die Mietbeträge auf 3,-, 4,50 und 6,- Mark.
Der oben stehende Text wurde teilweise gekürzt,
leicht verändert von Peter Dittert.
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